Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung:
Schwefelsäure
Gefahrenhinweise
H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P101Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oderKennzeichnungsetikett bereithalten. P102Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P280Schutzhandschuhe / Augenschutz tragen. P260Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P303+P361+P353 BEI KONTAKT MIT DER HAUT (oder dem Haar): Allebeschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Hautmit Wasser abwaschen/duschen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsammit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeitentfernen. Weiter spülen. P304+P340BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Positionruhigstellen, die das Atmen erleichtert. P301+P330+P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechenherbeiführen. P310Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P405Unter Verschluss aufbewahren. P406In korrosionsbeständigem Behälter mit korrosionsbeständigerAuskleidung aufbewahren. P501Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen /regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften.
Sonstige Gefahren
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung·PBT:Nicht anwendbar.·vPvB:Nicht anwendbar.
Einstufung des Stoffs oder GemischsEinstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)GefahrenklasseGefahrenkategorieGefahrenhinweisAquatic Chronic2H411-Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung
Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Gefahr
H411-Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.P273-Freisetzung in die Umwelt vermeiden.P391-Verschüttete Mengen aufnehmen.3 Prozent des Gemisches bestehen aus einem oder mehreren Bestandteilen unbekannter dermaler Toxizität.
Sonstige Gefahren Das Gemisch enthält keinen vPvB-Stoff (vPvB = very persistent, very bioaccumulative) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006 (< 0,1 %).Das Gemisch enthält keinen PBT-Stoff (PBT = persistent, bioaccumulative, toxic) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006 (< 0,1 %).